B
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg
Mindestalter: 18 / 17* Jahre
oder
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Automatik-Vermerk:
Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe mit Kupplunghebel ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungshebel zu beschränken. Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
* Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren oder bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
werden.
B96
Kfz mit Anhänger >750 kg,
Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg
Mindestalter: 18 / 17* Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
BE
Kfz mit Anhänger >750 kg,
Kombination über 3.500 kg
Mindestalter: 18 / 17* Jahre
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
* Vgl. Fußnote bei Klasse B zum Mindestalter
Rodenbacher Straße 2
63755 Alzenau
Tel. 06023 4969
Mo + Mi: 18.15 - 20.30 Uhr
Alzenauer Straße 96
63776 Mömbris-Niedersteinbach
Tel. 06029 999150
Di + Do: 18.15 - 20.30 Uhr
> Fahrschule Röll teilen: