Klasse L
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L darf man fahren:
Zugmaschinen
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
- für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer bbH max. 40 km/h
und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
sowie
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer bbH max. 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
WER MIT DER KLASSE L FAHRZEUGKOMBINATIONEN MIT HÖHERER GESCHWINDIGKEIT ALS 25 KM/H FÜHRT, BEGEHT EINE STRAFTAT !!!
(nach StVG §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Eingeschlossen sind die Klassen:
keine
notwendiger Vorbesitz
entfällt
Mindestalter
16 Jahre
Mindesttheorie
Grundunterricht
Klassenspezifischer Stoff
praktische Ausbildung
entfällt
Prüfung
Theorie
Praxis
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